Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Canvas AILabs GmbH
Stand: 25.06.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Bereitstellung und Nutzung der Canvas Software Platform durch die
Canvas AILabs GmbH
Knorrpromenade 8, 10245 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 289368
USt-IdNr. noch nicht vergeben
vertreten durch die Geschäftsführer Oleksii Fedorov und Felix Schulte
(nachfolgend „Canvas Software")
gegenüber ihren geschäftlichen Kunden (nachfolgend „Kunde"; Canvas Software und Kunde gemeinsam die „Parteien").
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien und Begriffsbestimmungen
(1) Geltungsbereich. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung der Plattform und damit verbundener Leistungen zwischen Canvas Software und dem Kunden. Sie gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Ausschließlich Unternehmer (B2B). Das Angebot von Canvas Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher (§ 13 BGB). Mit Vertragsschluss sichert der Kunde zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Keine Geltung abweichender Bedingungen. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Canvas Software ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Abweichungen gelten nur, soweit Canvas Software ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Rangfolge. Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:
1. eine zwischen den Parteien geschlossene Individualvereinbarung bzw. ein Rahmenvertrag;
2. der Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA/AVV), vorrangig in allen Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten;
3. das Bestellformular bzw. die Bestellung („Bestellung") einschließlich der gewählten Leistungspakete („Plan"), vorrangig hinsichtlich Leistungsumfang und Vergütung;
4. diese AGB;
5. die jeweils gültige Produktdokumentation („Dokumentation").
Ein Rahmenvertrag oder eine Individualvereinbarung kann einzelne Bestimmungen dieser AGB ändern oder ihnen vorgehen; die AGB gelten in diesem Fall ergänzend, soweit der Rahmenvertrag bzw. die Individualvereinbarung keine abweichende Regelung trifft.
(5) Begriffsbestimmungen. Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
- „Plattform" (Canvas Software Platform) den browserbasierten, in Deutschland gehosteten
Cloud-Dienst von Canvas Software (Platform as a Service / AI-Coding-Harness) einschließlich Harness, Guardrails, Management-Funktionen und zugehöriger Software, Schnittstellen und Dokumentation;
- „Harness" die von Canvas Software entwickelte Orchestrierungs-, Prüf- und Steuerungsschicht oberhalb
der genutzten AI-Modelle (insbesondere Orchestrierung, System- und Steuerungs-Prompts, Routing-Logik, Guardrails, Werkzeuge/Tooling, Scaffolding und Prüf-Agenten);
- „Org" die Organisationseinheit des Kunden in der Plattform, unter der dessen Nutzer und Daten
verwaltet werden;
- „Org-Admin" die vom Kunden benannten Administratoren seiner Org;
- „Nutzer" die vom Kunden über seine Org berechtigten natürlichen Personen;
- „Kundeninhalte" die vom Kunden oder seinen Nutzern in die Plattform eingebrachten oder dort
erzeugten Daten, Eingaben (Prompts), Quellcode und sonstigen Inhalte;
- „AI-Anbieter" die von Canvas Software eingesetzten Anbieter großer Sprachmodelle (LLM) und sonstiger
AI-Dienste.
(6) Vertragsschluss und Einbeziehung. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und deren Annahme durch Canvas Software zustande; die Annahme kann auch durch Freischaltung der Org oder Bereitstellung der Leistung erfolgen. Diese AGB werden in den Vertrag einbezogen, indem Canvas Software im Bestell- bzw. Registrierungsvorgang auf sie hinweist und sie in ihrer jeweils gültigen Fassung unter canvas.software abrufbar sowie speicher- und druckbar bereitstellt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand. Canvas Software stellt dem Kunden die Plattform als Platform as a Service (PaaS) zur Nutzung über das Internet bereit. Die Plattform ist ein AI-gestütztes Coding-Harness, mit dem Nutzer browserbasiert Softwareanwendungen erstellen, prüfen, bereitstellen und betreiben können; das Management des Kunden kann diese zentral steuern und überwachen. Ein lokales Software-Setup ist nicht erforderlich.
(2) Hosting in Deutschland. Die Plattform wird in Rechenzentren in Deutschland betrieben. Einzelheiten zu Hosting, Unterauftragnehmern und Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem DPA/AVV.
(3) AI-Modelle. Welche AI-Modelle zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden, wählt Canvas Software nach Eignung und Aufgabenkomplexität automatisch aus (Routing). Der konkrete AI-Anbieter ist ein Implementierungsdetail der Leistung; Canvas Software schuldet die Funktionsfähigkeit, nicht den Einsatz eines bestimmten Modells oder Anbieters. Canvas Software ist berechtigt, eingesetzte AI-Modelle und -Anbieter zu ändern, solange die geschuldete Leistung im Wesentlichen erhalten bleibt; § 17 (Datenschutz) und § 21 (Unterauftragnehmer) sowie der DPA/AVV bleiben unberührt.
(4) Leistungsumfang. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Plan, der Bestellung und der Dokumentation. Öffentlich zugängliche Produktbeschreibungen, Demos und Roadmaps sind unverbindlich und keine Beschaffenheitsgarantie.
(5) Beta- und Vorschaufunktionen. Als „Beta", „Preview", „Vorschau" oder ähnlich gekennzeichnete Funktionen werden ohne Gewährleistung und ohne Verfügbarkeitszusage bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden (§ 12).
§ 3 Registrierung und Konten
(1) Org-Modell. Die Nutzung erfolgt über eine Org des Kunden. Der Kunde benennt einen oder mehrere Org-Admins, die Nutzer einladen, verwalten und deren Berechtigungen festlegen.
(2) Berechtigung. Nutzer müssen volljährig sein und dürfen die Plattform nur im Rahmen der geschäftlichen Zwecke des Kunden nutzen. Der Kunde stellt sicher, dass alle seine Nutzer diese AGB und die Acceptable Use Policy (§ 5) einhalten; ein Verhalten seiner Nutzer wird dem Kunden wie eigenes Verhalten zugerechnet.
(3) Richtigkeit der Angaben. Der Kunde hat die bei Registrierung und Verwaltung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und aktuell zu halten.
(4) Kontosicherheit. Der Kunde und seine Nutzer haben Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und Canvas Software einen vermuteten Missbrauch unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seine Org und die Konten seiner Nutzer erfolgen.
(5) Subdomains und Namensräume. Soweit Canvas Software dem Kunden Subdomains (z. B. unter einer canvas.software-Domain), Kennungen oder andere Namensräume bereitstellt, erhält der Kunde hieran kein Eigentum und keine über die Vertragslaufzeit hinausgehenden Rechte. Canvas Software kann Subdomains und Kennungen aus wichtigem Grund (insbesondere bei Rechtsverletzungen, Missbrauch, längerer Inaktivität oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung) ändern, zurückziehen oder neu vergeben; soweit zumutbar, kündigt Canvas Software dies mit angemessener Frist an. Für unternehmenskritische Anwendungen wird die Nutzung einer eigenen (Custom-)Domain des Kunden empfohlen.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Einräumung. Canvas Software räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang (Plan, Nutzerzahl) für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Beschränkungen. Über den vertraglich eingeräumten Umfang hinaus ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Plattform Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, soweit nicht zwingendes Recht dies gestattet. Ergänzend gilt die Acceptable Use Policy nach § 5.
(3) Nutzer- und Lastgrenzen. Vereinbarte Nutzer-, Mengen- oder Lastgrenzen (einschließlich Rate Limits) sind einzuhalten. Eine Überschreitung kann zu einer angepassten Vergütung nach dem geltenden Plan führen.
(4) Dynamische Steuerung von Lastgrenzen. Die Plattform nutzt gemeinsame Rechen- und AI-Kapazitäten mehrerer Kunden. Veröffentlichte oder vereinbarte Limits (insbesondere Anfragerate, Parallelität/Concurrency, Token- bzw. Rechen-Durchsatz, Warteschlangenlänge) sind Höchstwerte; sie stellen, soweit nicht in einer SLA-Anlage ausdrücklich eine Kapazität zugesichert ist, keinen garantierten Mindestdurchsatz dar, sondern werden nach bestem Bemühen (Best-Effort) bereitgestellt. Zum Schutz von Integrität, Sicherheit und Verfügbarkeit der Plattform sowie zur fairen Verteilung der gemeinsam genutzten Kapazität ist Canvas Software berechtigt, die Inanspruchnahme (auf Grundlage der aktuellen Gesamtauslastung, der verfügbaren Kapazität und einer angemessenen Fair-Use-Bewertung) zu drosseln, in eine Warteschlange zu stellen, nachrangig zu bearbeiten (zu deprioritisieren), die Parallelität zu begrenzen sowie Verarbeitungsgeschwindigkeit und Wartezeit zu variieren. Solche Maßnahmen erfolgen nicht-diskriminierend und nur im erforderlichen Umfang. Eine in einer SLA-Anlage ausdrücklich zugesicherte Kapazität, Priorität oder Verfügbarkeit bleibt hiervon unberührt (außer bei einem unmittelbar drohenden Sicherheitsnotfall). Diese operative Steuerung erfolgt ohne Vorankündigung; vertragliche Änderungen vereinbarter Limits richten sich dagegen nach § 9 Abs. 6.
§ 5 Acceptable Use Policy (AUP), Schutz der Plattform und des geistigen Eigentums
(1) Allgemeine Nutzungsregeln. Der Kunde und seine Nutzer dürfen die Plattform nicht rechtswidrig oder in einer Weise nutzen, die Rechte Dritter verletzt. Untersagt sind insbesondere:
- das Einbringen oder Erzeugen rechtswidriger, rechtsverletzender oder schädlicher Inhalte
(z. B. Schadsoftware);
- die Beeinträchtigung der Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform oder ihrer
Sandbox-Isolierung;
- das Umgehen oder der Versuch des Umgehens von Guardrails, Sicherheitsmechanismen,
Sandbox-Grenzen, Zugriffskontrollen oder Rate Limits;
- die Nutzung in einer Weise, die gegen die Nutzungsrichtlinien der eingesetzten AI-Anbieter
verstößt (Weitergeltung der AI-Anbieter-Richtlinien; „Pass-through").
(2) Schutz der Plattform und des geistigen Eigentums von Canvas Software. Das geschützte Know-how und geistige Eigentum von Canvas Software umfasst sämtliche Bestandteile der Plattform, insbesondere den Harness (Orchestrierung, System- und Steuerungs-Prompts, Routing-Logik, Guardrails, Tooling, Scaffolding, Prüf-Agenten), die Management- und Steuerungsschicht, die Infrastruktur- und Deployment-Architektur einschließlich Infrastructure-as-Code, die Multi-Tenant- und Sandbox-Runtime, den Quell- und Objektcode, die Schnittstellen (APIs), die Daten- und Metamodelle, die Benutzeroberfläche (UI/UX) sowie die Dokumentation. Über die allgemeinen Regeln hinaus ist dem Kunden und seinen Nutzern Folgendes untersagt:
- Keine Exfiltration oder Rekonstruktion: kein Extrahieren, Kopieren oder Rekonstruieren der in
Absatz 2 genannten Bestandteile, insbesondere des Harness, seiner System- oder Orchestrierungs-Prompts, der Routing-Logik, der Guardrails, des Tooling, des Scaffolding, der Infrastruktur-Konfiguration oder der Gestaltung der Benutzeroberfläche, einschließlich des Versuchs, interne Anweisungen oder Strukturen durch Prompt-Injection, Scraping oder gezieltes Ausforschen („Probing") offenzulegen; zwingende gesetzliche Erlaubnisse (insbesondere § 69e UrhG) bleiben unberührt.
- Keine Nutzung für Konkurrenzprodukte: die Plattform sowie ihre Ausgaben oder daraus
gewonnene Erkenntnisse über ihre Funktionsweise dürfen nicht verwendet werden, um ein konkurrierendes Produkt, insbesondere ein konkurrierendes AI-Coding-Harness oder eine konkurrierende PaaS, zu entwickeln, zu trainieren oder dabei zu unterstützen.
- Keine Modell- oder Harness-Extraktion / Distillation: Ausgaben der Plattform dürfen nicht
genutzt werden, um ein konkurrierendes Modell zu trainieren oder das Verhalten des Harness oder anderer Plattformbestandteile nachzubilden.
- Kein Reverse Engineering / Benchmarking zum Nachbau: kein Reverse Engineering und keine
Disassemblierung über das gesetzlich zwingend Erlaubte hinaus; kein vergleichendes Benchmarking mit dem Ziel der Nachbildung.
- Anti-Umgehung als wesentliche Pflichtverletzung: ein Verstoß gegen Absatz 2 stellt eine
wesentliche Vertragsverletzung dar, berechtigt Canvas Software zur sofortigen Sperrung (§ 10) und gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus (§ 18 Abs. 4).
(3) Durchsetzung und Sperrung. Bei einem Verstoß gegen diesen § 5 ist Canvas Software berechtigt, betroffene Inhalte zu entfernen und den Zugang einzelner Nutzer oder der gesamten Org ganz oder teilweise zu sperren; Einzelheiten und Verhältnismäßigkeit regelt § 10 Abs. 4. Bei drohender Gefahr für Sicherheit, Integrität oder Rechte Dritter kann die Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Weitergehende Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz und Freistellung, § 15) bleiben unberührt.
(4) Meldung rechtswidriger Inhalte. Canvas Software stellt unter support@canvas.software eine Kontaktstelle bereit, über die rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können, die über die Plattform zugänglich gemacht oder mit ihr bereitgestellt werden. Eingehende Meldungen bearbeitet Canvas Software mit der gebotenen Sorgfalt; Canvas Software ist berechtigt, gemeldete rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder den Zugang hierzu zu sperren (§ 10 Abs. 4). Weitergehende Pflichten nach dem Digitale-Dienste-Gesetz und der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) bleiben unberührt.
§ 6 Kundeninhalte und geistiges Eigentum des Kunden
(1) Eigentum des Kunden. Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Kundeninhalten, insbesondere am erstellten Quellcode und an seinen Daten. Canvas Software erwirbt hieran keine Rechte über das zur Vertragserfüllung Erforderliche hinaus.
(2) Verarbeitungslizenz. Der Kunde räumt Canvas Software das einfache, auf die Vertragslaufzeit und den Vertragszweck beschränkte Recht ein, die Kundeninhalte zu speichern, zu verarbeiten und an eingesetzte Unterauftragnehmer und AI-Anbieter weiterzugeben, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt der DPA/AVV. Eingesetzte AI-Anbieter und sonstige Unterauftragnehmer dürfen Kundeninhalte nicht zum Training eigener Modelle verwenden; Canvas Software verpflichtet sie entsprechend.
(3) Export, keine Bindung (No Lock-in). Der Kunde kann seine Kundeninhalte, insbesondere seinen Quellcode, während der Vertragslaufzeit jederzeit in einem gängigen Format exportieren. Zu den Folgen der Beendigung (Export-Frist, Löschung) siehe § 18.
(4) Verantwortung für Inhalte. Der Kunde ist für seine Kundeninhalte und deren Rechtmäßigkeit allein verantwortlich und stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt.
(5) Nutzungs- und Telemetriedaten. Canvas Software ist berechtigt, die bei der Nutzung der Plattform anfallenden technischen Nutzungs-, Protokoll- und Telemetriedaten zu erheben und in aggregierter oder anonymisierter Form zeitlich unbegrenzt für den Betrieb, die Sicherheit, die Abrechnung, die Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform sowie für das Training und die Optimierung von AI-Modellen (einschließlich eigener Modelle und der Anpassung von Open-Weight-Modellen) zu nutzen. Bei dieser Nutzung wird kein Personenbezug hergestellt; einen einmal aufgehobenen Personen- oder Kundenbezug stellt Canvas Software nicht wieder her, es sei denn, sie ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach § 17 und dem DPA/AVV.
(6) Modelltraining auf Kundeninhalten; Builder Program. Über Absatz 5 hinaus nutzt Canvas Software Kundeninhalte (insbesondere Quellcode und sonstige Inhalte) nicht zum Training von AI-Modellen. Der Kunde kann jedoch über die Bestellung oder einen Rahmenvertrag in ein erweitertes Programm („Builder Program") einwilligen, in dessen Rahmen Canvas Software seine Kundeninhalte über die Vertragserfüllung hinaus zur Verbesserung der Plattform sowie zum Training und zur Optimierung von AI-Modellen (einschließlich der Entwicklung eigener Modelle und der Anpassung von Open-Weight-Modellen) nutzen darf. Diese Einwilligung ist freiwillig, kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden und kann mit vereinbarten Vorteilen (z. B. einem Preisnachlass oder höheren Nutzungsgrenzen) verbunden sein. Die Einzelheiten des Builder Program regelt eine gesonderte Builder-Program-Anlage zum Rahmenvertrag. Erhalten Personen den Zugang zur Plattform über eine gemischte Veranstaltung mehrerer Teilnehmer (insbesondere Hackathons oder Workshops), so gelten hierfür die gesonderten Hackathon-/Workshop-Teilnahmebedingungen, die für die betreffenden Veranstaltungs-Orgs eine Nutzung der dort erstellten Inhalte zur Verbesserung und zum Training als Voreinstellung vorsehen können. Die Verpflichtung der AI-Anbieter und sonstigen Unterauftragnehmer, Kundeninhalte nicht zum Training eigener Modelle zu verwenden (Absatz 2), bleibt hiervon unberührt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich auch im Rahmen des Builder Program nach § 17 und dem DPA/AVV; dieser geht insoweit vor (§ 1 Abs. 4).
§ 7 Geistiges Eigentum von Canvas Software
(1) Rechte von Canvas Software. Die Plattform, der Harness und alle damit verbundenen Software-, Schnittstellen-, Marken- und Dokumentationsrechte sowie das zugrunde liegende Know-how verbleiben ausschließlich bei Canvas Software bzw. ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält nur die in § 4 eingeräumten Nutzungsrechte.
(2) Feedback-Lizenz. Übermittelt der Kunde Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder sonstiges Feedback, räumt er Canvas Software hieran ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht zur Nutzung für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform ein, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen.
§ 8 Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten
(1) Drittleistungen. Die Plattform nutzt Leistungen Dritter, insbesondere AI-Anbieter und weitere Unterauftragnehmer (im datenschutzrechtlichen Kontext: Sub-Prozessoren). Die jeweils aktuelle Übersicht und etwaige weitergeltende Nutzungsbedingungen der AI-Anbieter werden in der Dokumentation bzw. im DPA/AVV bereitgestellt.
(2) Open-Source-Komponenten. Die Plattform kann Open-Source-Software enthalten. Soweit deren Lizenzbedingungen vorrangig gelten oder dem Kunden eigene Rechte einräumen, weist Canvas Software hierauf in der Dokumentation hin; diese Lizenzbedingungen gehen diesen AGB für die betreffende Komponente vor.
§ 9 Vergütung, Abrechnung, Zahlung und Steuern
(1) Vergütung. Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Plan und der Bestellung. Sie kann eine feste Grundgebühr sowie verbrauchsabhängige Bestandteile (insbesondere Nutzung von AI-Modellen und Server-/Rechenleistung) umfassen.
(2) Abrechnung. Die feste Grundgebühr des vereinbarten Plans wird im Voraus zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt. Verbrauchsabhängige Bestandteile (insbesondere die Nutzung von AI-Modellen und Server-/Rechenleistung) werden monatlich nachträglich abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Steuern. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern und Abgaben.
(4) Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist Canvas Software berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu verlangen. Bei erheblichem oder fortgesetztem Zahlungsverzug ist Canvas Software zur Sperrung nach § 10 Abs. 4 berechtigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Aufrechnung/Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben; Letzteres nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Änderung von Preisen und Limits. Canvas Software ist berechtigt, die Preise (einschließlich Grundgebühr und nutzungsabhängiger Sätze, insbesondere Preise je Nutzer) sowie Nutzungs- und Lastgrenzen (Limits) mit Wirkung zum Beginn eines Kalendermonats zu ändern. Canvas Software kündigt solche Änderungen mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Solange der Vertrag monatlich kündbar ist (§ 10 Abs. 2), kann der Kunde bei Nichtgefallen bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; nimmt er die Leistung nach Wirksamwerden weiter in Anspruch, gelten die geänderten Preise und Limits als angenommen. Ist eine feste Vertragslaufzeit vereinbart (z. B. ein Jahresvertrag), bleiben die für diese Laufzeit vereinbarten Preise und Limits bis zu deren Ablauf unverändert; Änderungen werden frühestens zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode wirksam und mindestens vier (4) Wochen vorher angekündigt. Die operative, kapazitätsbedingte Steuerung der Inanspruchnahme nach § 4 Abs. 4 bleibt von diesem Absatz unberührt.
§ 10 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Sperrung
(1) Laufzeit. Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der Org bzw. dem in der Bestellung genannten Zeitpunkt und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern in der Bestellung keine Mindestlaufzeit vereinbart ist.
(2) Ordentliche Kündigung. Sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats in Textform kündigen.
(3) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Canvas Software liegt insbesondere bei einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden vor, etwa bei Verstößen gegen § 5 (AUP und IP-Schutz) oder bei erheblichem Zahlungsverzug. Soweit die Vertragsverletzung einer Abhilfe zugänglich ist, setzt Canvas Software vor der Kündigung eine angemessene Abhilfefrist von in der Regel zehn (10) Tagen, bei Zahlungsverzug von zwei (2) Tagen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere gegen § 5 Abs. 2, sowie bei drohender Gefahr für Sicherheit, Integrität oder Rechte Dritter.
(4) Sperrung. Canvas Software ist berechtigt, den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei einem Verstoß gegen § 5 oder bei erheblichem Zahlungsverzug. Die Sperrung ist auf das Erforderliche zu beschränken; soweit nach Art und Schwere des Verstoßes zumutbar, kündigt Canvas Software die Sperrung an und setzt eine angemessene Abhilfefrist von in der Regel zehn (10) Tagen, bei Zahlungsverzug von zwei (2) Tagen. Bei schwerwiegenden Verstößen (insbesondere gegen § 5 Abs. 2) oder bei drohender Gefahr für Sicherheit, Integrität oder Rechte Dritter kann die Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Die Vergütungspflicht bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
(5) Form. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 11 Verfügbarkeit (SLA) und Support
(1) Verfügbarkeitsziel. Canvas Software strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Monatsmittel an; die Verfügbarkeit wird rund um die Uhr (24/7) gemessen. Nicht in die Berechnung einbezogen werden Zeiten geplanter Wartung (§ 12), Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Canvas Software (insbesondere höhere Gewalt, § 20, sowie Ausfälle von AI-Anbietern und Vorleistungen Dritter) sowie Beeinträchtigungen aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände. Die Verfügbarkeit betrifft die grundsätzliche Erreichbarkeit der Plattform; sie ist keine Zusage eines bestimmten Durchsatzes oder einer bestimmten Verarbeitungsgeschwindigkeit (§ 4 Abs. 4).
(2) Support. Canvas Software leistet Support für die Plattform per E-Mail an support@canvas.software bzw. über die in der Dokumentation genannten Kanäle, werktags Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Canvas Software.
(3) Reaktionszeiten. Canvas Software bemüht sich, auf Support-Anfragen nach Dringlichkeit angemessen zu reagieren. Verbindliche Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, soweit sie in einer SLA-Anlage ausdrücklich vereinbart sind. Eine erhöhte Verfügbarkeit, verbindliche Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie ein Support außerhalb der Zeiten nach Absatz 2 (24/7-On-Call) können als Premium- bzw. Enterprise-Leistung in einer SLA-Anlage vereinbart werden.
(4) Sicherheitsvorfälle. Unabhängig von den Support-Zeiten nach Absatz 2 unterhält Canvas Software einen Prozess zur Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen sowie zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten; die hierfür geltenden Fristen und Pflichten richten sich nach dem DPA/AVV. Sicherheitsrelevante Meldungen können jederzeit unter support@canvas.software eingereicht werden.
(5) Plattformweite Störungen. Unabhängig von den Support-Zeiten nach Absatz 2 betreibt Canvas Software ein Monitoring der Plattform sowie Verfahren zur automatisierten Wiederherstellung und reagiert auf plattformweite Störungen nach bestem Bemühen auch außerhalb der Support-Zeiten. Ein verbindlicher 24/7-Reaktions- oder Wiederherstellungsdienst besteht nur, soweit er in einer SLA-Anlage ausdrücklich vereinbart ist (Absatz 3).
§ 12 Wartung und Änderungen des Dienstes
(1) Wartung. Canvas Software führt Wartungs-, Pflege- und Aktualisierungsmaßnahmen durch. Planbare Wartung, die die Verfügbarkeit beeinträchtigen kann, kündigt Canvas Software nach Möglichkeit mit angemessener Frist an und legt sie nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten.
(2) Weiterentwicklung. Canvas Software ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, anzupassen und einzelne Funktionen zu ändern, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt. Wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen des Leistungsumfangs kündigt Canvas Software mit angemessener Frist an; § 19 (Änderungen der AGB) bleibt unberührt.
(3) Beta-/Vorschaufunktionen. Als „Beta", „Preview" oder „Vorschau" gekennzeichnete Funktionen werden „wie besehen" (as is) bereitgestellt: ohne Gewährleistung, ohne Verfügbarkeitszusage (§ 11) und ohne Support- oder Freistellungsansprüche. Sie können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Die Haftungsregelungen des § 14 bleiben unberührt.
§ 13 Gewährleistung und Haftungsausschlüsse
(1) Rechtsnatur. Die Bereitstellung der Plattform erfolgt im Wege der Überlassung von Software zur Nutzung auf Zeit; es gelten die Vorschriften des Mietrechts entsprechend, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt. § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB (verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel) wird ausgeschlossen; insoweit haftet Canvas Software nur bei Vertretenmüssen.
(2) Beschaffenheit. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind die Leistungsbeschreibung im Plan, in der Bestellung und in der Dokumentation. Eine darüber hinausgehende Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht geschuldet. Die Plattform wird nicht fehlerfrei oder ununterbrochen verfügbar bereitgestellt; unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit bleiben außer Betracht.
(3) Disclaimer zu AI-Ausgaben. Die Plattform setzt AI-Modelle ein. Deren Ausgaben (einschließlich erzeugten Quellcodes, Vorschläge und Analysen) können fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein. Canvas Software übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Eignung von AI-Ausgaben. Der Kunde ist verpflichtet, AI-Ausgaben vor produktivem Einsatz durch fachkundige Personen zu prüfen (menschliche Kontrolle). Die Verantwortung für den Einsatz der Ergebnisse trägt der Kunde. AI-Ausgaben sind nicht exklusiv; gleiche oder ähnliche Ausgaben können auch anderen Kunden bereitgestellt werden.
(4) Verantwortungsabgrenzung (Kundenanwendungen). Canvas Software schuldet die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform. Die mit der Plattform vom Kunden erstellten, konfigurierten, bereitgestellten und betriebenen Anwendungen sind nicht Leistungsgegenstand von Canvas Software. Für diese Anwendungen, insbesondere ihre Funktionsfähigkeit, Sicherheit, ihre Inhalte, ihre Rechtmäßigkeit und die Folgen ihres Einsatzes und Betriebs, ist allein der Kunde verantwortlich. Die Verantwortung und Haftung von Canvas Software bezieht sich ausschließlich auf die Plattform selbst und nicht auf die Kundenanwendungen oder deren Ausgaben; § 14 bleibt unberührt.
§ 14 Haftungsbeschränkung
(1) Unbeschränkte Haftung. Canvas Software haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, „Kardinalpflicht") ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Höchstbetrag beläuft sich je Schadensfall auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütung.
(3) Ausschluss im Übrigen. Im Übrigen ist die Haftung von Canvas Software ausgeschlossen, insbesondere bei einfacher Fahrlässigkeit ohne Verletzung einer Kardinalpflicht.
(4) Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet Canvas Software nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde bleibt für eine angemessene Sicherung seiner exportierbaren Kundeninhalte selbst verantwortlich.
(5) Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Canvas Software.
§ 15 Freistellung
Der Kunde stellt Canvas Software von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Canvas Software wegen einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer, wegen seiner Kundeninhalte, wegen der von ihm erstellten, bereitgestellten oder betriebenen Anwendungen einschließlich ihrer Bereitstellung und ihres Betriebs oder wegen eines Verstoßes gegen § 5 (AUP und IP-Schutz) geltend machen. Dies umfasst die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Canvas Software informiert den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme und führt keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden herbei.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Pflicht. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung und geben sie nur an Personen weiter, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und entsprechend verpflichtet sind. Als vertraulich gelten insbesondere Informationen über die Plattform, den Harness und das sonstige Know-how von Canvas Software sowie die Kundeninhalte.
(2) Ausnahmen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt werden, die unabhängig entwickelt wurden oder die aufgrund Gesetzes, Gerichts- oder Behördenentscheidung offenzulegen sind (insoweit unter vorheriger Information der anderen Partei, soweit zulässig).
(3) Dauer. Die Pflichten gelten für die Vertragslaufzeit und drei (3) Jahre darüber hinaus.
(4) Referenznennung. Canvas Software ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zur Bezeichnung einer bestehenden Geschäftsbeziehung als Referenz auf der Website und in Marketingmaterialien zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen; etwaige Marken- und Logo-Richtlinien des Kunden beachtet Canvas Software. Darüber hinausgehende Fallstudien oder Zitate veröffentlicht Canvas Software nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
§ 17 Datenschutz
(1) Rollen. Soweit Canvas Software im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies als Auftragsverarbeiter auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (DPA/AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der diesen AGB in Datenschutzfragen vorgeht (§ 1 Abs. 4).
(2) Einbeziehung des AVV. Mit Annahme dieser AGB wird der DPA/AVV in seiner jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil; er kann gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO in elektronischer Form geschlossen werden. Wird ein Rahmenvertrag geschlossen, wird der DPA/AVV als dessen Anlage einbezogen.
(3) Datenschutzerklärung. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die Canvas Software selbst Verantwortliche ist (insbesondere Website- und Kontodaten), gilt die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils unter https://canvas.software/de/datenschutz veröffentlichten Fassung. Sie ist eine Information nach Art. 13, 14 DSGVO und nicht Vertragsbestandteil.
(4) Verantwortung des Kunden. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich.
§ 18 Folgen der Beendigung
(1) Export-Fenster. Nach Beendigung des Vertrages stellt Canvas Software dem Kunden seine exportierbaren Kundeninhalte für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen zum Export bereit, sofern nicht zwingende Gründe (z. B. ein erheblicher Verstoß gegen § 5) entgegenstehen.
(2) Löschung. Nach Ablauf des Export-Fensters löscht Canvas Software die Kundeninhalte im Rahmen seiner üblichen Lösch- und Backup-Zyklen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach dem DPA/AVV.
(3) Offene und im Voraus gezahlte Vergütung. Bis zur Beendigung entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt. Im Voraus gezahlte Grundgebühren für eine vereinbarte Mindest- oder Festlaufzeit werden bei ordentlicher Beendigung nicht erstattet; sie dienen der Vorhaltung der für diese Laufzeit reservierten Kapazität (Server- und Rechenleistung sowie Personal). Kündigt der Kunde berechtigt aus wichtigem Grund, den Canvas Software zu vertreten hat, so wird die auf die nicht genutzte Restlaufzeit entfallende Vorauszahlung anteilig erstattet.
(4) Fortgeltung. Regelungen, die ihrem Sinn nach über die Beendigung hinaus gelten sollen, bleiben wirksam; dies gilt insbesondere für § 5 Abs. 2 (Schutz der Plattform und Canvas Software-IP), § 7 (IP von Canvas Software), § 13 Abs. 4 (Verantwortungsabgrenzung), § 14 (Haftung), § 15 (Freistellung), § 16 (Vertraulichkeit) und § 22 (Schlussbestimmungen).
§ 19 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungsvorbehalt. Canvas Software kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund (insbesondere wegen Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklung oder Erweiterung des Leistungsangebots) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Verfahren. Canvas Software teilt dem Kunden die geänderten AGB mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf weist Canvas Software in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann jede Partei den Vertrag zum geplanten Wirksamkeitsdatum der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen AGB fort.
(3) Ausnahmen von der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion nach Absatz 2 gilt nicht für Änderungen der Vergütung (Preise) und des wesentlichen Leistungsumfangs (Hauptleistungspflichten); solche Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Für Änderungen von Preisen und Limits gilt vorrangig § 9 Abs. 6.
§ 20 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht, d. h. auf außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden, unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Cyberangriffe). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als dreißig (30) Tage an, kann jede Partei den hiervon betroffenen Teil des Vertrages kündigen.
§ 21 Abtretung und Unterauftragnehmer
(1) Abtretung. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Canvas Software in Textform auf Dritte übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Canvas Software kann den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen eines Betriebs- oder Vermögensübergangs übertragen.
(2) Unterauftragnehmer. Canvas Software ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer und AI-Anbieter einzusetzen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Unterauftragnehmern regelt der DPA/AVV.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Canvas Software (Berlin). Canvas Software ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB).
(4) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Gesamtvereinbarung. Diese AGB bilden zusammen mit der Bestellung, dem gewählten Plan, dem DPA/AVV und einer etwaigen Individualvereinbarung/einem Rahmenvertrag die vollständige Vereinbarung der Parteien über den Vertragsgegenstand. Die Datenschutzerklärung ist nicht Vertragsbestandteil (§ 17 Abs. 3).
(6) Mitteilungen. Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages erfolgen in Textform an die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten der jeweils anderen Partei; für Canvas Software gilt insoweit: support@canvas.software.
(7) Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht. Der Kunde hält bei der Nutzung der Plattform die anwendbaren außenwirtschafts-, ausfuhr- und sanktionsrechtlichen Vorschriften ein, insbesondere die der Europäischen Union (einschließlich der Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck) und der Vereinten Nationen. Der Kunde sichert zu, nicht auf einer einschlägigen Sanktions- oder Embargoliste geführt zu werden, nicht im Eigentum oder unter Kontrolle einer gelisteten Person zu stehen und die Plattform nicht für nach diesen Vorschriften verbotene Zwecke oder zugunsten sanktionierter Personen oder Gebiete zu nutzen.
*Canvas AILabs GmbH, Knorrpromenade 8, 10245 Berlin, support@canvas.software, canvas.software*